AGBs

Standard Terms and Conditions of eigenheit Konsultation & Initiation

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von eigenheit Konsultation & Initiation

 

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln in Ergänzung  einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen eigenheit Konsultation & Initiation (nachfolgend „eigenheit“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

 

Abschnitt I – Allgemeines

 

§ 1 Angebote

Angebote von eigenheit sind stets freibleibend. Irrtum behält sich eigenheit ausdrücklich vor.

 

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag mit seinen Anlagen einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen, sowie diesen AGB. Die von eigenheit zu erbringende Gesamtleistung wird nachfolgend auch als „Beratung“ bezeichnet.
  2. Gegenstand eines Einzelvertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
  3. Der Leistungsbeginn richtet sich nach der einzelvertraglichen Regelung.
  4. Eine Garantie für einen seitens des Auftraggebers subjektiv vorgestellten Beratungsverlauf wird nicht gegeben. Beratungen, die nicht innerhalb des in dem Einzelvertrag angegebenen Gültigkeitszeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen ersatzlos.

 

§ 3 Auftragsabwicklung

  1. Auf Grundlage der Anforderung des Kunden erstellt eigenheit eine Leistungsbeschreibung (Angebot), die den Inhalt des von eigenheit zu erbringenden Leistungsumfanges umfassend darstellt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Inhalt dieser Leistungsbeschreibung unverzüglich zu widersprechen; unterlässt er dies, gilt der Inhalt der Leistungsbeschreibung als genehmigt.
  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme (Auftragsbestätigung) dieses Angebotes durch den Kunden zustande.
  3. eigenheit übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde die Ziele, die er mit den von eigenheit erbrachten Leistungen und Ergebnissen verfolgt, tatsächlich erreicht

 

Abschnitt II – Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit

 

§ 4 Höhe der Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag in Verbindung mit den jeweiligen Honorar-Tagessätzen.
  2. Ein Ersatz von Reise- und Nebenkosten im direkten Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der bei Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

 

§ 5 Abrechnung und Fälligkeit

  1. eigenheit behält sich vor, eine angemessene Vorschusszahlung mit dem Kunden zu vereinbaren.
  2. Schuldet der Kunde die Vergütung in Gänze oder auch in Teilen über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus, ist eigenheit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozent über dem Basiszinssatz zu erheben, sofern keine Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche sowie eines höheren Zinsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  3. Im Übrigen finden die in der bei Vertragsschluss jeweils aufgeführten Zahlungsbedingungen Anwendung.

 

Abschnitt III – Gewährleistung, Haftung und Kündigung / Absage

 

§ 6 Allgemeine Haftung

  1. eigenheit haftet für Personenschäden sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von eigenheit oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen garantierter Beschaffenheit verursacht wurden. Darüber hinaus haftet eigenheit unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von eigenheit verursacht wurden.
  2. Die Haftung von eigenheit ist auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen eigenheit bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. eigenheit haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.
  3. eigenheit haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Leistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Leistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches von eigenheit liegen.
  4. Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. eigenheit übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.
  5. Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von eigenheit. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen eigenheit bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. eigenheit haftet nicht für Schäden die durch fahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten von eigenheit verursacht worden

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Beratung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart.

 

Abschnitt V – Verschiedenes

 

§ 8 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzkunden

Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten. eigenheit ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Referenzkunden zu benennen.

 

§ 9 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Streiks, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen Anlagen und diesen AGB befreit. Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

 

§ 10 Sonstiges

  1. In Verbindung mit dem jeweiligen Einzelvertrag und seinen Anlagen regeln diese AGB einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen die Verhältnisse zwischen den Parteien abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.
  3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist Köln.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im Übrigen nicht berührt werden.

Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.